Nach dem massiven bewaffneten Angriff auf das Vespucci Police Department und der umstrittenen Freilassung eines Inhaftierten hat sich nun das U.S. Department of Justice (DOJ) gegenüber Weazel News zu den Ereignissen geäußert.
Das Ergebnis der inzwischen abgeschlossenen Prüfung ist eindeutig: Das DOJ steht hinter der Entscheidung des verantwortlichen Einsatzleiters und bewertet die Freilassung angesichts der damaligen Gefahrenlage als rechtlich vertretbar.
Wie Weazel News bereits berichtete, war das Vespucci Police Department zuvor Ziel eines massiven bewaffneten Angriffs geworden. Während der Auseinandersetzung wurde unter anderem ein Polizeihubschrauber abgeschossen. Die Situation endete schließlich, nachdem eine von den Angreifern geforderte inhaftierte Person freigelassen wurde.
Inhaftierter offenbar nur wegen Verkehrsverstößen festgenommen
Die Stellungnahme des DOJ liefert nun ein entscheidendes Detail, das in der ursprünglichen Pressemitteilung des LSPD nicht genannt worden war.
Nach Angaben des Department of Justice war der betroffene Mann aufgrund von Verstößen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften festgenommen worden. Eine längerfristige Inhaftierung oder entsprechende Haftstrafe sei nach damaliger Sachlage nicht zu erwarten gewesen.
Gleichzeitig befanden sich die Einsatzkräfte in einer außergewöhnlichen Gefahrenlage. Der Einsatzleiter habe daher zwischen mehreren unmittelbaren Gefahren und Handlungsoptionen abwägen müssen.
Die Freilassung sei nach Bewertung des DOJ eine vertretbare Ermessensentscheidung zur unmittelbaren Gefahrenabwehr gewesen, die insbesondere dem Schutz der eingesetzten Polizeikräfte und der Vermeidung einer weiteren Eskalation gedient habe.
DOJ: „Wir verhandeln nicht mit Terroristen“
In unserem ursprünglichen Bericht über den Angriff hatte Weazel News die Frage aufgeworfen, ob die Freilassung eine notwendige Entscheidung zum Schutz von Menschenleben oder ein gefährliches Zeichen staatlicher Schwäche gewesen sein könnte.
Genau mit dieser Frage konfrontierten wir anschließend das Department of Justice.
Die Antwort fällt eindeutig aus:
„Das Department of Justice verhandelt grundsätzlich nicht mit Terroristen oder bewaffneten kriminellen Gruppierungen und wird diese Grundhaltung auch künftig beibehalten.“
Das DOJ sieht in der Entscheidung des Einsatzleiters keine Verhandlung mit den Angreifern. Stattdessen müsse zwischen einer solchen Verhandlung und einer taktischen Entscheidung zur unmittelbaren Gefahrenabwehr unterschieden werden.
Zudem betont das Department ausdrücklich, dass die damalige Freilassung kein Standardverfahren darstelle. Die Entscheidung sei ausschließlich vor dem Hintergrund der außergewöhnlichen Einsatzlage zu bewerten.
DOJ hat den Vorgang nachträglich geprüft
Auch die Frage, ob die Entscheidung des Einsatzleiters nachträglich untersucht wurde, beantwortete das DOJ gegenüber Weazel News.
Der gesamte Vorfall sei inzwischen eingehend geprüft worden.
Das Ergebnis: Das Department of Justice steht hinter der Entscheidung des verantwortlichen Einsatzleiters.
Nach Bewertung der Justiz sei unter den außergewöhnlichen Umständen eine vertretbare Entscheidung getroffen worden, bei der sowohl die geltende Rechtslage als auch der Schutz der eingesetzten Kräfte berücksichtigt wurden.
Damit beantwortet das DOJ eine der zentralen Fragen, die nach dem Angriff und der anschließenden Freilassung des Inhaftierten zunächst offen geblieben waren.
Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen werden geprüft
Ganz ohne Konsequenzen bleibt der Angriff dennoch nicht.
Das DOJ arbeitet nach eigenen Angaben gemeinsam mit den zuständigen Strafverfolgungsbehörden daran, die Verantwortlichen für den Angriff zu identifizieren, zu lokalisieren und einer strafrechtlichen Verfolgung zuzuführen.
Darüber hinaus werden zusätzliche präventive und bauliche Sicherheitsmaßnahmen für staatliche Einrichtungen geprüft. Konkret nennt das Department unter anderem eine mögliche Verstärkung von Erdgeschossbereichen.
Rechtlich geklärt – Frage nach der Außenwirkung bleibt
Die Antwort des DOJ liefert wichtige neue Hintergründe und verändert die Einordnung der damaligen Entscheidung erheblich.
Insbesondere war bislang nicht bekannt, dass der freigelassene Inhaftierte lediglich aufgrund straßenverkehrsrechtlicher Verstöße festgenommen worden war.
Aus rechtlicher Sicht positioniert sich das Department of Justice nun eindeutig: Die Freilassung war unter den damaligen Umständen vertretbar und der verantwortliche Einsatzleiter erhält nach abgeschlossener Prüfung die Rückendeckung der Justiz.
Damit ist jedoch nicht jede Frage automatisch beantwortet.
Nach Darstellung des LSPD wurde eine von bewaffneten Angreifern geforderte Person freigelassen – unmittelbar danach zogen sich die Angreifer zurück.
Auch wenn die Entscheidung rechtlich und taktisch nachvollziehbar gewesen sein mag, bleibt die Frage nach ihrer möglichen Außenwirkung legitim.
Das DOJ selbst sieht darin ausdrücklich kein problematisches Signal gegenüber anderen bewaffneten Gruppierungen.
Ob die Ereignisse dennoch Einfluss darauf haben, wie kriminelle Gruppierungen künftig versuchen, staatliche Institutionen unter Druck zu setzen, wird sich erst zeigen.
Weazel News wird die weiteren Ermittlungen sowie die angekündigten Sicherheitsmaßnahmen aufmerksam verfolgen.

